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HÄUFIGE FRAGEN

Leichte Sprache: Fragen und Antworten

Was brauchen Sie um sich für die B1 Prüfung „Deutsch Test für Zuwanderer“ bei Integra anzumelden?

A. Wenn Sie eine Teilnahmeberechtigung für den Integrationskurs vom Bundesamt (BAMF) oder Jobcenter haben und

1. bei Integra einen Integrationskurs besuchen oder besucht haben und bei keiner anderen Schule waren:
→ Ihr Ausweisdokument


2. bei Integra einen Einstufungstest gemacht haben aber keinen Kurs besucht haben:
→ Ihr Ausweisdokument und Ihre Teilnahmeberechtigung (Original)


3. Sie bei einer anderen Schule einen Integrationskurs besucht oder einen Einstufungstest gemacht haben:

→ Ihr Ausweisdokument und Ihre Teilnahmeberechtigung (Original)


B. Wenn Sie keine Teilnahmeberechtigung für den Integrationskurs haben und Ihren Integrationskurs privat bezahlt haben:

→ Ihr Ausweisdokument und eine Bestätigung der anderen Schule, dass Sie für mindestens ein Modul in einem Integrationskurs angemeldet waren.

Was ist ein Integrationskurs?

Der Integrationskurs ist ein Angebot für ausländische Bürger. Das sind Menschen, die aus anderen Ländern nach Deutschland kommen.
Der Integrationskurs unterstützt ausländische Bürger, in Deutschland besser zurecht zu kommen.

Das ist wichtig für Menschen, die in Deutschland leben wollen: Sie sollen die deutsche Sprache lernen!

Wenn Sie die deutsche Sprache sprechen und verstehen, haben Sie es oft leichter:

  • Sie können in Deutschland Arbeit finden.
  • Sie können Menschen kennen lernen.
  • Sie können Anträge beim Amt selbst ausfüllen.

Das ist auch wichtig:
Menschen aus anderen Ländern sollten viel über Deutschland lernen. Zum Beispiel über die Geschichte und die Kultur von Deutschland.

Was lerne ich im Integrationskurs?

  • Deutsche Sprache
  • Gesetze in Deutschland
  • Kultur in Deutschland
  • Geschichte von Deutschland

Im Integrationskurs erhalten Sie Unterricht. Der Integrationskurs hat verschiedene Teile. Sie heißen Modul. In jedem Modul lernen Sie neue Inhalte kennen. Wenn Sie Fragen zum Integrationskurs haben: Melden Sie Sich bei Einem Mitarbeiter von Integra.

Wer kann beim Integrationskurs mitmachen?

Dafür gibt es verschiedene Regeln. Die Regeln stehen im Aufenthaltsgesetz:

Ausländer mit Aufenthaltstitel vor 2005 :

Sie müssen einen Antrag ausfüllen und abgeben. Er heißt: Antrag auf Teilnahmeberechtigung  . Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne dabei.

Ausländer mit Aufenthaltstiteln nach 2005:

Sie sollten schon einen Brief bekommen haben. Der Brief heißt: Teilnahmeberechtigung . Er wird Ihnen von der Ausländer-Behörde geschickt. Sie können sich mit der Teilnahmeberechtigung anmelden.

Wo und wann melden Sie sich an : Sie melden sich bitte innerhalb von 3 Monaten bei einem Kursträger an.

Haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit?

Sind Sie EU-Bürger oder Spätaussiedler: Sie müssen einen Antrag ausfüllen und abgeben. Er heißt: Antrag auf Teilnahmeberechtigung. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne dabei.

Befinden Sie sich im Asylverfahren und haben eine gute Bleibeperspektive?

(Sie kommen zum Beispiel aus Eritrea, Syrien, Iran, Irak und Somalia)

Haben Sie eine Duldung?

Sie haben einen Antrag ausgefüllt und abgeben. Er heißt: Antrag auf Teilnahmeberechtigung. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen dabei gerne.

Was kostet ein Integrationskurs?

1 Unterrichts-Stunde (45 Min.) kostet: 2 Euro und 20 Cent. Dieses Geld müssen Sie bezahlen. Wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt, zahlt man weniger.

Für Privatzahler (ohneTeilnahmeberechtigung) kostet die Unterrichtsstunde: 4 Euro 40 Cent pro 1 Unterrichts-Stunde (45 Min.).

Spätaussiedler dürfen einmal kostenlos beim Integrationskurs mitmachen.

Sie müssen den Kosten-Beitrag nicht bezahlen, wenn Sie...

  • Empfänger von SGB-II sind
  • den Münchner Pass haben
  • Wohn-Geld bekommen
  • einen Kinder-Zuschlag bekommen
  • BAföG bekommen
  • Bezüge nach dem Asyl-Bewerber-Gesetz bekommen
  • eine Befreiung von Kita-Gebühren haben
  • eine Befreiung von GEZ-Gebühren haben

Dafür müssen Sie einen Antrag stellen. Dieser Antrag heißt: Antrag auf Kostenbefreiung.

Wichtig:

Machen Sie diesen Antrag bevor der Integrations-Kurs losgeht. Nur dann werden die Kosten übernommen.

Ihr Erfolg wird belohnt!

Sie müssen den Integrations-Kurs in 2 Jahren bestehen. Sie müssen 2 Prüfungen machen. Wenn Sie die Prüfungen erfolgreich bestanden haben, können Sie einen Antrag beim Bundesamt stellen. Dann bekommen Sie die Hälfte (50 %) der Kosten zurück.

Welche Kursarten gibt es?

Es gibt verschiedene Integrations-Kurse. Normal machen Zuwanderer einen allgemeinen Integrations-Kurs .

 

Es gibt auch Integrations-Kurse für:

Zuwanderer, die wenig lesen oder schreiben können. Diese Kurse heißen: Alphabetisierungskurse .

Warum muss man am Ende vom Integrationskurs eine Prüfung machen?

Wenn Sie den Abschluss-Test bestehen, bekommen Sie eine Auszeichnung. Sie heißt: Zertifikat Integrationskurs. Sie hilft Ihnen zum Beispiel beim Finden von Arbeit. Sie hilft Ihnen, wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis haben möchten.

Wer unterrichtet im Integrations-kurs?

Ausgebildete Lehrkräfte machen den Unterricht im Integrationskurs. Die Lehrkräfte werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgebildet.

Wer bietet den Integrations-kurs an?

Deutschinstitut Integra. Wir bieten Ihnen über 50 Integrationskurse auf unterschiedlichen Niveaustufen an. Dadurch können Sie meist sehr schnell anfangen. Es gibt auch noch andere Kursträger.

Was ist, wenn Sie nicht zum Unterricht bei Integra kommen können?

Für jeden Tag, an dem Sie fehlen, bringen Sie uns eine schriftliche Entschuldigung.

  • Wenn Sie nach drei Tagen immer noch nicht kommen können: Wir brauchen von Ihnen ein ärztliches Attest. Dieses bekommen Sie beim Arzt, wenn Sie krank sind.
  • Wenn Sie nur 1 bis 2 Werktage nicht kommen können: Sie müssen nicht bei uns anrufen. Wenn Sie gesund sind und wiederkommen, geben Sie Ihrem Kursleiter die schriftliche Entschuldigung.
  • Wenn Sie mehr als 2 Tage nicht kommen können: Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail. Wir müssen wissen: Wie lange fehlen Sie noch und wann kommen Sie wieder?

Was müssen Sie tun, wenn Sie in den Urlaub fahren möchten?

Bitte machen Sie in den Ferien-Zeiten Urlaub. Die aktuellen Ferienzeiten finden Sie in unserem Downloadcenter. Sollte das mal nicht möglich sein: Bitte sprechen Sie frühestens mit uns. Es wäre nicht gut, wenn Sie mehrere Tage fehlen. Es kann Folgen haben: Vielleicht können Sie dann nicht mehr in Ihrem Kurs mitmachen. Vielleicht müssen dann in einem anderen Kurs.

Wie können Sie sich zum Abschluss-Test anmelden?

Wenn Sie den letzten Teil vom Kurs machen: Sie müssen sich 5 Wochen vor der Prüfung anmelden. Ein Anmeldeformular erhalten Sie von Ihrem Kursleiter. Wenn Sie andere Teile vom Kurs oder gar keinen Teil bei uns machen: Machen Sie bitte einen Termin im Integra-Büro. Sie können sich zum Abschluss-Test anmelden. Die Anmeldung muss mindestens 5 Wochen vor der Prüfung sein.

Wenn Sie den Abschluss-Test bestanden haben, haben Sie viel gelernt.

Bei der Stufe B1 können Sie sich auf eine einfache Weise mit der deutschen Sprache im Alltag verständigen. Sie können:

  • Über Erlebnisse berichten,
  • Dinge beschreiben und Ihre Meinung sagen
  • die wichtigsten Zusammenhänge der deutschen Sprache verstehen
  • im Allgemeinen genau beschreiben.

Sie kennen sich bei den following Themen aus:

  • Ämter und Behörden
  • Arbeit und Medien
  • Einkaufen und Wohnen
  • Gesundheit und Kinder

Haben Sie etwas im Text nicht verstanden?

Bitte fragen Sie unsere Mitarbeiter. Wir sprechen Deutsch, Englisch, Italienisch, Spanisch, Russisch, Griechisch, Türkisch und Dari/Persisch.

Wir beraten Sie gerne!

Wenn man den Kurs nicht bezahlen kann, was ist dann?

Dann dürfen Sie nicht beim Kurs mitmachen. Sie dürfen nicht im Unterricht mitmachen. Sie müssen die Kosten von 2 Euro und 20 Cent zu einem bestimmten Datum bezahlen.

Werden die Fahrt-Kosten zum Integrations-kurs bezahlt?

Wenn Sie Sozialleistungen bekommen, zahlen Sie nichts für den Integrationskurs. Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen. Dann werden Ihnen die Fahrtkosten bezahlt. Der Antrag heißt: Antrag auf Fahrtkostenerstattung. Den Antrag bekommen Sie bei uns.

Wichtig:

Die Fahrtkosten werden nicht bezahlt, wenn: Die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und dem Kursort unter 3 Kilometer ist. Darüber hinaus werden nur die Fahrtkosten bis zum nächsten Ort bezahlt, wo der Kurs stattfindet.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat ihren Antrag auf Fahrtkostenerstattung genehmigt. Sie müssen mehr als 70 % der Zeit vom Unterricht da sein. Dann bekommen Sie das Geld für die Fahrtkosten auf Ihr Konto überwiesen. Wann bekommen Sie das Geld: 4 Monate nach dem Beginn vom Kurs. 

Was ist die beste Vorbereitung für den Abschluss-Test?

Ganz wichtig ist: Sie machen im Unterricht bei den Übungs-Tests mit. Es gibt eine Übungs-CD. Mit der CD können Sie zu Hause am Computer üben.

Wichtig:

Sprechen Sie viel Deutsch. Ob zu Hause oder bei Freunden. Das hilft, sich neue Wörter oder Sätze in Deutsch zu merken.

Was ist, wenn man den Integrations-kurs nicht besteht? Kann man einen weiteren Integrations-kurs machen? Wenn ja, wer bezahlt den Kurs?

Sie haben immer am Kurs teilgenommen, aber beim Abschluss-Test das Sprachniveau B1 nicht erreicht?

Dann can SIE einen Antrag auf 300 Unterrichtsstunden vom Sprachkurs stellen. Wenn Sie nicht vom Kostenbeitrag befreit sind: 1 Unterrichtsstunde kostet wieder 2 Euro und 20 Cent.

Wichtig:

Kommen Sie immer zum Integrations-Kurs. Dann können Sie den Integrations-Kurs wiederholen. Wenn Sie den ganzen Kurs nochmal machen müssen: Müssen Sie ihn selber bezahlen. Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Gibt es Kinder-Betreuung beim Integrationskurs?

Eine Kinder-Betreuung gibt es leider nicht. Bitte wenden Sie sich an die Stadt München: http://www.muenchen.de/themen/familie/kinderbetreuung.html

Ist ein Wechsel zu einem anderen Kursträger möglich? Geht das, wenn man gerade einen Kurs besucht?

Ja, das geht. Aber nur nach Ende des Moduls. Ein Kursabschnitt hat 100 Unterrichts-Einheiten.

Was ist, wenn Sie eine Arbeit finden und keine Zeit mehr für den Integrations-kurs haben?

Sprechen Sie bitte mit dem Büro! Es gibt die Möglichkeit, in einen Teilzeitkurs zu wechseln. Zum Beispiel am Abend oder am Wochenende. Sie können den Kurs am Ende von jedem Kursabschnitt unterbrechen. Falls Sie zum Kurs verpflichtet wurden (zB vom Jobcenter) sollten Sie das Amt informieren.

Wie können Sie sich für einen Integrations-kurs bei Integra anmelden?

  • Ihren Pass
  • Ihre Teilnahmeberechtigung
  • Die Gebühren für die ersten 100 Unterrichts-Einheiten.
  • Sie bezahlen einmal 15 Euro für Material.
  • Wenn Sie eine Kostenbefreiung haben: 0 Euro.
  • Eine gültige deutsche Bankverbindung
Melden Sie sich am Empfang an. Schreiben Sie den Einstufungs-Test mit.
 
Für den Einstufungs-Test melden Sie sich bitte vorher telefonisch bei uns an. Nach dem Test: Ein zuständiger Mitarbeiter spricht mit Ihnen über ihre Kenntnisse. Zum Beispiel: Was müssen sie noch lernen, was können sie schon auf Deutsch schreiben und sprechen. Der Mitarbeiter sucht zusammen mit Ihnen den richtigen Kurs aus. Sie werden für den Kurs angemeldet, der zu Ihnen passt. Nach dem Gespräch bezahlen Sie die 100 Unterrichts-Einheiten (220 €) und das Geld für das Material (15 €).

Wie können Sie bezahlen?

Bringen Sie das Geld mit. Danach bekommen Sie Ihre Anmelde-Bestätigung. Sie sind dann für den Kurs angemeldet.
 

Wichtig:

Nehmen Sie sich für den Termin bei uns Zeit. Vielleicht müssen Sie warten. Alle Gebühren, die nach der Anmeldung anfallen, werden von Ihrem Konto eingezogen.

 

Diese Möglichkeit gibt es noch: Sie können im Voraus bei der Anmeldung für den Kurs bezahlen. Wenn Sie sich frühzeitig vom Kurs abmelden: Sie bekommen das Geld für die Module zurück, bei denen Sie nicht waren.

Was können Sie tun, wenn der Kurs bei Integra für Sie zu leicht oder zu schwer ist?

Sprechen Sie mit Ihrem Kursleiter darüber. In einem Gespräch mit Ihnen und dem Kursleiter besprechen Sie: Wie geht es weiter?

Sie haben sich bei Integra angemeldet aber können Sie nicht kommen! Was müssen Sie tun?

Sie müssen schriftlich kündigen. Ein Kündigungsformular finden Sie in unserem Downloadcenter. Die schriftliche Kündigung müssen Sie uns schicken oder im Integra-Büro abgeben. Das müssen Sie mindestens 10 Tage bevor der Kurs losgeht, machen. Wenn Sie die Kündigung im Integra-Büro abgeben: Lassen Sie es sich von den Mitarbeitern dort bestätigen. Mit der Post: Schicken Sie uns die Kündigung per Einschreiben. Das ist etwas teurer als ein Brief, dient Ihnen aber als Nachweis.

Was machen Sie, wenn Sie den Abschluss-Test bei Integra nicht bestanden haben?

Dann beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Sie möchten bei Integra weiter lernen?

Es gibt geförderte Kurse bis zum Niveau C1. Es ist wichtig, dass Sie sehr gut Deutsch sprechen. Dann finden Sie leichter eine gute Arbeit. Besuchen Sie unsere Kategorie "Berufsorientierte Kurse". Wie beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

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